Das internationale Familienrecht hat große rechtspraktische Bedeutung, weshalb auch eine zusätzliche Spezialisierung in verantwortlicher anwaltlicher Tätigkeit vorausgesetzt ist.

Es geht um Ehen mit Auslandsbezug (binationale bzw. internationale Ehen), um familienrechtliche Sachprobleme, wie Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Auslands- und/oder Inlandsvermögen.

Notwendige Übersetzungen werden in Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro vorgenommen.

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