Vorsorge für den Erbfall bedingt eine umfassende Beratung, die über das gesetzliche Erbrecht, über Pflichtteilsrechte aufklärt und zielführende Gestaltungsmöglichkeiten, wie testamentarische Verfügungen, vertragliche Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, sonstige erbvertragliche Regelungen, etc. beinhaltet.

Im Erbfall kann es zum Beispiel um Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Ausschlagungsrechte, den Widerruf, die Anfechtung von Testamenten gehen, um Auseinandersetzung mit Miterben.

In der Beratung zu Eheverträgen, wie auch bei einer beabsichtigten Trennung und/oder Scheidung gilt es, über das Ehegattenerbrecht aufzuklären und mögliche vertragliche Regelungen aufzuzeigen.

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