Die Spezialisierung im Familienrecht bedingt auch die Auseinandersetzung mit Vertragsrecht. Dies beinhaltet sowohl die Gestaltung von Verträgen, die Prüfung beispielsweise von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Prüfung von Eheverträgen oder auch die Vorbereitung von Eheverträgen.
Neben den familienrechtstypischen Verträgen kann es auch um die Gestaltung und Prüfung von Eigentumsübertragungen, erbrechtlichen Verträgen, etc. gehen.
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