Vertragsrecht, insbesondere Kfz-Recht

Die Spezialisierung im Familienrecht bedingt auch die Auseinandersetzung mit Vertragsrecht. Dies beinhaltet sowohl die Gestaltung von Verträgen, die Prüfung beispielsweise von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Prüfung von Eheverträgen oder auch die Vorbereitung von Eheverträgen. Neben den familienrechtstypischen Verträgen kann es auch um die Gestaltung und Prüfung von Eigentumsübertragungen, erbrechtlichen Verträgen, etc. gehen.

Während es im Familienrecht in erster Linie um Vertragsgestaltung geht, geht es im Kfz-Recht um die Prüfung von Verträgen, von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um Vertragsstörungen und um die Ausübung von Rechten beim Kauf/Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie beim Leasing, und bei Reparatur.

Ich habe mich innerhalb des Allgemeinen Vertragsrechts aus besonderem Interesse auf das Kfz-Recht spezialisiert und verfüge über eine langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.